In einer solchen Situation ist Vieles zu beachten. Es beginnt mit der Erteilung des Werkstattauftrages (möglichst schriftlich
und konkret) und endet mit der X-wievielten Gelegenheit zur Nachbesserung, die zwar rechtlich vorgeschrieben ist, aber auch nur in gewissem Maße.
Die Möglichkeiten und die erforderlichen Maßnahmen zur Beweissicherung und die Aussichten auf Erfolg sind derart weit gefächert, dass eine Erörterung hier oder gar ein standardisierter Ablauf zu
dieser Problemlage nicht sachgerecht ist. Mitunter reicht ein Anruf des Sachverständigen bei der Werkstatt und die Sache ist geregelt. Das andere Ende der Fahnenstange stellt ein aufwändiges und
langdauerndes Gerichtsverfahren unter Beteiligung mehrerer Sachverständiger dar.
Nur ein Beratungsgespräch kann hier erste Einschätzungen ermöglichen. Denn kaum ein Fall ist wie der Andere. Nehmen Sie gern mit uns Kontakt
auf.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Werkstattbetrieb und in der Fahrzeugreparatur und weil wir über die entsprechenden messtechnischen Einrichtigungen und eine handwerkliche Ausbildung
verfügen, sind wir vielleicht besser als Andere in der Lage, die entsprechenden Fakten zu ermitteln und beweiskräftig zu Papier zu bringen.