Sie sind in einen Unfall verwickelt, an dem Sie selbst keine Schuld haben:


Ihre Schadenersatzansprüche sind:

  1. Fahrzeugschaden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert des Kfz.
  2. bei Verletzung: Schmerzensgeld
  3. bei Fahrzeugausfall durch Reparatur oder wenn das Fahrzeug nicht mehr einsatzbereit ist: entweder Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung.
  4. Gutachten: Die Sachverständigenkosten sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu erstatten. Über die Erstattung der Sachverständigenkosten brauchen Sie sich bei uns keine Sorgen zu machen. Wenn wir bei der Begutachtung erkennen, dass ein Schaden unter die sog. „Bagatellgrenze“ fällt, erledigen wir die Angelegenheit mit einem kurzen Schadenbericht, haben aber die Beweissicherung im Hintergrund.
  5. Rechtsbeistand: Ohne jede Bagatellgrenze dürfen Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Dieser trägt Ihren Fall bei der regulierungspflichtigen Versicherung vor und setzt Ihre berechtigten Ansprüche durch. Dessen Gebühren sind vom Gegner bzw. dessen Versicherung zu erstatten.
  6. Sonstige Schäden: entgangene Geschäftsgewinne, beschädigte Ladung im Fahrzeug und dergleichen sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung auszugleichen.

Der Ablauf bei uns :


Fahrzeugbesichtigung
Die meisten Fahrzeuge sind nach einem Unfall im innerstädtischen Bereich noch fahrfähig. Falls dies so ist, ist es sinnvoll, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug zu uns in die Max Brauer Allee 218 in Hamburg Altona kommen. Hier können wir Ihren Schaden weitaus besser und genauer ermitteln als auf einem Parkplatz oder bei einer Werkstatt. Denn wir haben hier eine gut beleuchtete Halle mit Hebebühne und wichtigen Messwerkzeugen. Unter Anderem: Achsvermessung und ein elektronisches Messgerät zur Vermessung der Bodengruppe Ihres Fahrzeuges.

Außerdem können wir hier erforderlichenfalls Stoßfänger oder Verkleidungen demontieren (und wieder montieren), um den Schaden vollständig freizulegen. So und nur so erhalten Sie ein Gutachten, welches Ihren Fahrzeugschaden vollständig und durch Lichtbilder nachgewiesen dokumentiert. Sollte Ihr Fahrzeug nicht fahrfähig sein, oder Ihr Zeitplan es nicht zulassen, oder der Schaden von außen gut zu erkennen sein, kommen wir auch gern zu Ihnen bzw. zu Ihrem Fahrzeug. Sollten sich nach Zerlegung oder im Verlauf der Reparatur noch weitere Beschädigungen herausstellen, ist dies kein Problem. Die weitergehenden Beschädigungen können auch dann noch dokumentiert und dem Gutachten hinzugefügt werden.

Gutachtenerstellung
Wir ermitteln sehr schnell per Online-Abfrage oder Nachfrage bei der zuständigen Zulassungsstelle die Versicherungsdaten Ihres Unfallgegners. Kennzeichen genügt. Nach maximal drei Werktagen ab Vorliegen aller Daten steht das Gutachten zu Ihrer Verfügung. Wir erstellen grundsätzlich zwei Ausfertigungen. Das Original versenden wir an die regulierungspflichtige Versicherung oder zur Weiterleitung an diese an Ihren Rechtsbeistand. Eine vollständige Zweitschrift mit Lichtbildanlage erhalten Sie für Ihre Unterlagen.  Diese vollständige Zweitschrift, hilft Ihnen spätestens dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen. Denn je besser Sie den Käufer über den Unfall aufklären können, um so eher wird dieser Vertrauen gewinnen und das Fahrzeug trotz des Unfallschadens kaufen.

Bezahlung
Im Rahmen der Beauftragung erbitten wir von Ihnen eine Abtretungserklärung. Diese legen wir bei der gegnerischen Versicherung vor. In der Folge bezahlt diese unsere Rechnung direkt an uns. Immer vorausgesetzt, dass ein schuldloser Unfall vorliegt.Dieses ändert allerdings nichts daran, dass Sie als unser Kunde der Auftraggeber sind und daher letztlich auch in der Pflicht zur Bezahlung unserer Rechnung stehen. Falls die regulierungspflichtige Versicherung die Sachverständigenkosten aufgrund der vorgelegten Abtretungserklärung nicht begleicht,  bleibt die Einforderung der Sachverständigenkosten als Schadenposition Sache des Geschädigten und kann nicht von uns dort eingefordert werden. Denn dieses verbietet das Rechtsberatungsgesetz. Dieses bleibt Rechtanwälten vorbehalten.