Sie sind in einen Unfall verwickelt,an dem Sie selbst die Schuld haben:


Wir können nur für Sie hoffen, dass Sie eine Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Andernfalls müssen Sie Ihr Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren lassen. Eine gutachterliche Begleitung einer eigenfinanzierten Reparatur ist bei sehr hochwertigen Fahrzeugen anzuraten.
Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, liegt grundsätzlich die Auswahl des Sachverständigen bei der Versicherung. Sie haben also anders als bei einem fremd verschuldeten Schaden nicht das Recht auf Erstattung der Kosten eines von Ihnen beauftragten Sachverständigen.
Bei größeren Schäden oder Totalschäden kann es sinnvoll sein (viele unserer Kunden machen es so) dennoch einen eigenen Sachverständigen (natürlich uns...) zu beauftragen. Denn: Jede Position, die der von der Versicherung beauftragte oder dort angestellte Sachverständige aufschreibt, muss von seinem Auftraggeber bzw. Arbeitgeber bezahlt werden. Unabhängig ist etwas Anderes...            

Der Ablauf bei uns :


Wenden Sie sich an Ihre Versicherung und melden Sie (umgehend) den Schaden. Verändern Sie Ihr Fahrzeug nicht. Alles weitere ist von den vertraglichen Einzelheiten abhängig und kann hier nicht allgemein erläutert werden.
Sollte Ihnen ein Gutachten zu Ihrem Schaden vorliegen, prüfen wir dieses gern für Sie nach. Siehe hierzu: Button "Gutachtenprüfung" links auf der Seite.
Bei Fragen oder Unsicherheiten rufen Sie uns bitte einfach unter 040 432086-0 an.