Wir können nur für Sie hoffen, dass Sie eine Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Andernfalls müssen Sie Ihr Fahrzeug auf
eigene Kosten reparieren lassen. Eine gutachterliche Begleitung einer eigenfinanzierten Reparatur ist bei sehr hochwertigen Fahrzeugen anzuraten.
Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, liegt grundsätzlich die Auswahl des Sachverständigen bei der Versicherung. Sie haben also anders als bei einem fremd verschuldeten Schaden nicht das Recht
auf Erstattung der Kosten eines von Ihnen beauftragten Sachverständigen.
Bei größeren Schäden oder Totalschäden kann es sinnvoll sein (viele unserer Kunden machen es so) dennoch einen eigenen Sachverständigen (natürlich uns...) zu beauftragen. Denn: Jede Position, die
der von der Versicherung beauftragte oder dort angestellte Sachverständige aufschreibt, muss von seinem Auftraggeber bzw. Arbeitgeber bezahlt werden. Unabhängig ist etwas Anderes...